Beratung zu Prüffristen & Gefährdungsbeurteilung
Keine starren Pauschalfristen: Wir unterstützen Arbeitgeber und verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK) dabei, Prüfintervalle für elektrische Betriebsmittel anhand der bestehenden Gefährdungsbeurteilung rechtskonform und wirtschaftlich festzulegen.
Warum die Gefährdungsbeurteilung Ihre Prüffrist bestimmt
Nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, vor der Verwendung von Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Bei elektrischen Betriebsmitteln bestimmt diese Beurteilung maßgeblich, wie oft geprüft werden muss.
Unsere Rolle als Prüfdienstleister
Wir unterstützen Sie fachlich bei der Ermittlung und Anpassung geeigneter Prüfintervalle für Ihre elektrischen Geräte, Anlagen und Maschinen. Auf Basis unserer Messergebnisse, historischer Mangelquoten und der spezifischen Umgebungsbedingungen beraten wir Sie praxisnah zur rechtskonformen Dokumentation.
Welche Faktoren beeinflussen das Prüfintervall?
Umgebungsbedingungen
Staub, Feuchtigkeit, chemische Einflüsse oder mechanische Beanspruchungen (z. B. auf Baustellen oder in Werkstätten) verkürzen das Prüfintervall.
Mängelquote vorheriger Prüfungen
Liegt die Fehlerquote in Ihrem Betrieb nachhaltig unter 2 %, können Fristen nach Rücksprache mit der Elektrofachkraft rechtskonform verlängert werden.
Nutzerkreis & Nutzungshäufigkeit
Geräte im ständigen Wechselgebrauch durch verschiedene Personen erfordern engmaschigere Kontrollen als fest zugewiesene Büro-Arbeitsplätze.
Möchten Sie Ihre Prüffristen optimieren?
Sprechen Sie mit uns. Wir analysieren Ihre bestehenden Prüfprotokolle und beraten Sie zur wirtschaftlichen Festlegung Ihrer DGUV V3 Prüfzyklen.
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