Befähigte Person
Eine befähigte Person verfügt durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die notwendigen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln (TRBS 1203,
Volltext im TRBS-Verzeichnis). Für elektrische Prüfungen ist sie in der Regel zugleich Elektrofachkraft. Der Unternehmer muss die Qualifikation im Einzelfall beurteilen und dokumentieren.
Elektrofachkraft (EFK)
Eine Elektrofachkraft besitzt aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung die Fähigkeit, ihr übertragene Arbeiten zu beurteilen und mögliche Gefahren zu erkennen (nach DIN VDE 1000-10 bzw. DGUV Information 203-002). Sie trägt die fachliche Verantwortung für elektrotechnische Tätigkeiten.
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person wurde von einer Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und bei Bedarf angelernt. Sie darf nur einfache, klar abgegrenzte Tätigkeiten unter Anleitung ausführen, aber keine eigenständigen fachlichen Beurteilungen treffen.
Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
Die VEFK ist eine Elektrofachkraft, der vom Unternehmer die Verantwortung für die Einhaltung der elektrotechnischen Regeln in einem bestimmten Bereich schriftlich übertragen wurde. Sie handelt im Rahmen dieser Übertragung eigenverantwortlich und ist Ansprechpartner für alle elektrotechnischen Fragen in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Sichtprüfung
Bei der Sichtprüfung wird ein elektrisches Betriebsmittel äußerlich auf erkennbare Mängel untersucht - beschädigte Gehäuse oder Leitungen, fehlende Abdeckungen, unzulässige Reparaturen oder erkennbare Überlastung. Sie geht jeder Mess- und Funktionsprüfung voraus; werden dabei Mängel festgestellt, kann die weitere Prüfung entfallen, da das Gerät ohnehin als nicht bestanden gilt.
Schutzleiterwiderstand
Der Schutzleiterwiderstand ist der elektrische Widerstand zwischen dem Schutzkontakt des Netzsteckers und den berührbaren leitfähigen Teilen eines Schutzklasse-I-Gerätes. Er muss unterhalb eines in der jeweiligen Prüfnorm festgelegten Grenzwerts liegen, damit im Fehlerfall ein sicheres Abschalten der Sicherung gewährleistet ist.
Isolationswiderstand
Der Isolationswiderstand beschreibt, wie gut aktive (spannungsführende) Teile eines Geräts gegenüber berührbaren Gehäuseteilen isoliert sind. Ein zu niedriger Wert deutet auf eine beschädigte oder gealterte Isolierung hin und damit auf ein erhöhtes Risiko eines elektrischen Schlags oder Kurzschlusses.
Ersatzableitstrom
Beim Ersatzableitstromverfahren wird der Ableitstrom eines Geräts nicht unter realer Betriebsspannung gemessen, sondern über ein alternatives, sichereres Messverfahren rechnerisch ermittelt. Das ist besonders bei Prüfungen vor Ort praktikabel, da das Gerät dafür nicht am Netz betrieben werden muss.
RCD / FI-Schutzschalter
Ein RCD (Residual Current Device, umgangssprachlich FI-Schutzschalter) überwacht den Stromfluss zwischen den Leitern und löst aus, sobald ein Differenzstrom (Fehlerstrom) einen definierten Grenzwert überschreitet - etwa weil Strom über eine Person zur Erde abfließt. Er trennt die Versorgung dann automatisch und schnell und ist eine zentrale Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag.
Funktionsprüfung
Bei der Funktionsprüfung wird kontrolliert, ob ein Gerät oder eine Schutzeinrichtung - etwa ein RCD über die eingebaute Testtaste - tatsächlich so funktioniert, wie es soll. Sie ergänzt die Messprüfung, da manche Fehler (z. B. ein defekter Auslösemechanismus) messtechnisch allein nicht immer erkennbar sind.
Erstprüfung
Die Erstprüfung erfolgt, bevor ein elektrisches Betriebsmittel zum ersten Mal in Betrieb genommen wird, sowie nach jeder Instandsetzung oder Änderung. Sie stellt sicher, dass das Gerät im Neuzustand bzw. nach dem Eingriff den geforderten Sicherheitsstandards entspricht, bevor es regelmäßig genutzt wird.
Wiederholungsprüfung
Die Wiederholungsprüfung ist die regelmäßig wiederkehrende Prüfung eines elektrischen Betriebsmittels, das bereits im Einsatz ist. Das Intervall richtet sich nach Gerätetyp, Einsatzbedingungen und der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und wird üblicherweise auf der Prüfplakette dokumentiert.
Ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel
Ein ortsveränderliches Betriebsmittel wird während des Betriebs bewegt oder kann, während es am Versorgungsnetz angeschlossen ist, leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden - zum Beispiel Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, Kaffeemaschinen oder Laptop-Netzteile. Für diese Geräte gilt in der Regel DIN EN 50699 als Prüfnorm.
Ortsfeste elektrische Anlage
Eine ortsfeste elektrische Anlage ist fest installiert und wird im normalen Betrieb nicht bewegt - etwa Verteilerschränke, festverdrahtete Maschinen oder die Elektroinstallation eines Gebäudes. Sie wird nach DGUV Vorschrift 3 und den einschlägigen DIN-VDE-Normen für ortsfeste Anlagen geprüft, nicht nach den Normen für ortsveränderliche Geräte.
Schutzklasse I
Geräte der Schutzklasse I besitzen eine Basisisolierung und zusätzlich einen Schutzleiteranschluss, der berührbare leitfähige Teile im Fehlerfall mit Erde verbindet - erkennbar am Schutzkontaktstecker (Schuko). Der Schutzleiterwiderstand ist bei diesen Geräten eine zentrale Prüfgröße.
Schutzklasse II
Geräte der Schutzklasse II sind durch eine doppelte oder verstärkte Isolierung geschützt und benötigen keinen Schutzleiter. Erkennbar sind sie am Symbol eines Quadrats im Quadrat auf dem Typenschild - z. B. viele Ladegeräte und Elektrowerkzeuge.
Schutzklasse III
Schutzklasse-III-Geräte werden ausschließlich mit Schutzkleinspannung (SELV, üblicherweise bis 50 V AC/120 V DC) betrieben, bei der ein gefährlicher elektrischer Schlag durch die niedrige Spannung selbst weitgehend ausgeschlossen ist.
Prüffrist
Die Prüffrist legt fest, in welchem Zeitabstand ein elektrisches Betriebsmittel wiederkehrend geprüft werden muss. Sie wird vom Unternehmer auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgelegt; DGUV Information 203-070 und 203-072 geben dafür Orientierungswerte, abhängig unter anderem von Einsatzbedingungen und bisheriger Fehlerquote.
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz, verpflichtend nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Sie ist unter anderem Grundlage dafür, wie ein Unternehmer die Prüffristen für seine elektrischen Betriebsmittel festlegt.
DIN EN 50678 (VDE 0701)
DIN EN 50678 (VDE 0701) regelt die Prüfung elektrischer Geräte nach einer Reparatur oder Änderung. Sie hat 2021 die ältere, kombinierte Norm DIN VDE 0701-0702 (endgültig zurückgezogen zum 21.09.2023) für diesen Anwendungsfall abgelöst; für die wiederkehrende Prüfung im laufenden Betrieb gilt stattdessen DIN EN 50699.
DIN EN 50699 (VDE 0702)
DIN EN 50699 (VDE 0702) ist die aktuelle Norm für die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte im laufenden Betrieb. Sie hat 2021 die ältere, kombinierte Norm DIN VDE 0701-0702 für diesen Anwendungsfall abgelöst; im Alltag ist die alte Bezeichnung "VDE 0701-0702" trotzdem noch gebräuchlich, gemeint ist inhaltlich dasselbe Prüfverfahren nach aktuellem Normenstand.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz für den Umgang mit Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie verpflichtet Arbeitgeber unter anderem dazu, Arbeitsmittel - dazu zählen auch elektrische Betriebsmittel - in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand zu halten und regelmäßig prüfen zu lassen.
Prüfprotokoll
Das Prüfprotokoll dokumentiert eine durchgeführte Prüfung: Messwerte, Prüfergebnis, Datum, durchführende Person und nächster Prüftermin. Es dient als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Versicherung und im Falle einer Kontrolle oder eines Schadensfalls.
Prüfplakette
Die Prüfplakette wird nach erfolgter Prüfung sichtbar am Gerät angebracht und zeigt Prüfdatum bzw. Prüfstatus sowie meist die nächste Fälligkeit. Moderne Varianten enthalten zusätzlich einen QR-Code, über den sich der digitale Prüfstatus und die Geräteakte abrufen lassen.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
Eine EFKffT ist für klar abgegrenzte, wiederkehrende elektrotechnische Tätigkeiten theoretisch ausgebildet, praktisch eingewiesen und ausdrücklich beauftragt. Sie darf nur die festgelegten Tätigkeiten ausführen - eine EFKffT ist dadurch nicht automatisch für alle elektrotechnischen Arbeiten qualifiziert wie eine vollständige Elektrofachkraft.
Elektrotechnischer Laie
Ein elektrotechnischer Laie darf elektrische Anlagen grundsätzlich nicht selbstständig bedienen, öffnen, ändern, prüfen oder reparieren. Erlaubt sind nur ausdrücklich freigegebene Tätigkeiten ohne elektrische Gefährdung, etwa das Betätigen vorgesehener Bedienelemente oder das Auswechseln einer Lampe nach betrieblicher Anweisung.
Anlagenbetreiber
Der Anlagenbetreiber trägt die Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb und Zustand einer elektrischen Anlage. Er muss nicht selbst Elektrofachkraft sein, muss jedoch geeignete Verantwortliche auswählen und beauftragen und den sicheren Anlagenbetrieb organisieren.
Anlagenverantwortlicher
Der Anlagenverantwortliche ist während einer Arbeit für den sicheren Betrieb der betroffenen elektrischen Anlage oder des Anlagenteils verantwortlich. Er beurteilt den Anlagenzustand, legt Schaltzustände fest, gibt die Arbeitsstelle frei und koordiniert die Wiederinbetriebnahme.
Arbeitsverantwortlicher
Der Arbeitsverantwortliche ist unmittelbar für die sichere Durchführung der Arbeit an der Arbeitsstelle verantwortlich. Er weist die Beschäftigten ein, überwacht die Arbeit und sorgt für die Einhaltung aller festgelegten Schutzmaßnahmen.
Unter Leitung und Aufsicht
„Unter Leitung und Aufsicht" bedeutet, dass eine Elektrofachkraft die Arbeit anweist, die Durchführung überwacht und sich jederzeit von der sicheren und fachgerechten Ausführung überzeugen kann. Sie muss dafür nicht ununterbrochen unmittelbar danebenstehen, muss aber erforderlichenfalls eingreifen können.
Schaltberechtigter
Ein Schaltberechtigter ist eine dafür ausgewählte, unterwiesene und beauftragte Person, die bestimmte, klar festgelegte Schalthandlungen durchführen darf. Umfang und Grenzen der Schaltberechtigung müssen eindeutig definiert sein - sie ist keine allgemeine Erlaubnis für alle elektrotechnischen Arbeiten.
Weisungsfreiheit der Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft muss ihre fachliche Beurteilung unabhängig treffen können. Wirtschaftliche, zeitliche oder hierarchische Vorgaben dürfen nicht dazu führen, dass eine fachlich notwendige Schutzmaßnahme unterlassen wird - sicherheitswidrige Weisungen dürfen nicht befolgt werden.
Fünf Sicherheitsregeln
Die fünf Sicherheitsregeln sind bei Arbeiten im spannungsfreien Zustand in dieser Reihenfolge anzuwenden: freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, erden und kurzschließen, benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
STOP-Prinzip
Das STOP-Prinzip beschreibt die Rangfolge von Schutzmaßnahmen: S (Substitution, gefährliche Tätigkeit/Arbeitsmittel ersetzen), T (technische Maßnahmen wie Abdeckungen), O (organisatorische Maßnahmen wie Arbeitsanweisungen), P (persönliche Schutzausrüstung). Technische und organisatorische Maßnahmen haben grundsätzlich Vorrang vor rein personenbezogenen.
Gefahrenzone
Die Gefahrenzone ist der Bereich um unter Spannung stehende Teile, in dem beim Eindringen ohne geeignete Schutzmaßnahmen die erforderliche Sicherheit gegen elektrische Gefährdungen nicht gewährleistet ist. Größe und Bewertung hängen unter anderem von Spannung, Arbeitsverfahren und örtlichen Bedingungen ab.
Lichtbogen
Ein Lichtbogen ist eine elektrisch leitfähige Entladung durch Luft oder ein anderes Gas. Er kann extreme Temperaturen, intensive Strahlung, Druckwellen, Metallspritzer, Lärm und giftige Rauchgase erzeugen und gehört zu den gefährlichsten Ereignissen bei Arbeiten an elektrischen Anlagen.
Elektrounfall
Ein Elektrounfall ist ein Unfall, bei dem elektrischer Strom, elektrische Spannung oder ein Lichtbogen eine Person gefährdet oder verletzt - mögliche Folgen reichen von Muskelverkrampfung und Atemstillstand bis zu Herzrhythmusstörungen und Verbrennungen. Nach einem Stromunfall gilt: Eigenschutz beachten, Stromkreis abschalten, Rettungsdienst alarmieren und Erste Hilfe leisten.
Unfallverhütungsvorschrift
Unfallverhütungsvorschriften sind verbindliche Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung, die Berufsgenossenschaften nach § 15 SGB VII als autonomes Recht erlassen können. Für die Elektrotechnik ist insbesondere die DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" maßgeblich.