Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Hier finden Sie alle für Sie relevanten Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) – übersichtlich zusammengestellt zu Arbeitsschutz, Betriebssicherheit und Unfallverhütung.
Diese Übersicht bietet Ihnen einen gezielten Auszug aus den geltenden Technischen Regeln der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Relevante Kerndokumente sind für Sie direkt als PDF verknüpft, um Ihnen langwierige Recherchen in den Hauptdatenbanken zu ersparen.
- TRBS 1001: Struktur und Begriffsbestimmungen des Regelwerks zur Betriebssicherheit PDF Download ➔ (öffnet in neuem Tab)
- TRBS 1111: Gefährdungsbeurteilung PDF Download ➔ (öffnet in neuem Tab)
- TRBS 1112: Instandhaltung PDF Download ➔ (öffnet in neuem Tab)
- TRBS 1115: Cybersicherheit für Arbeitsmittel PDF Download ➔ (öffnet in neuem Tab)
- TRBS 1116: Qualifikation für die Verwendung von Arbeitsmitteln PDF Download ➔ (öffnet in neuem Tab)
- TRBS 1151: Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch-Arbeitsmittel – Ergonomische Anforderungen PDF Download ➔ (öffnet in neuem Tab)
- TRBS 1201: Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen PDF Download ➔ (öffnet in neuem Tab)
- TRBS 1203: Befähigte Person PDF Download ➔ (öffnet in neuem Tab)
- TRBS 2111: Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anforderungen PDF Download ➔ (öffnet in neuem Tab)
- TRBS 2121: Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen PDF Download ➔ (öffnet in neuem Tab)
Wichtiger rechtlicher Hinweis (Haftungsausschluss):
Die auf dieser Webseite bereitgestellte Übersicht dient ausschließlich der unverbindlichen Information und der Erleichterung des Zugangs zu öffentlich zugänglichen staatlichen Regelwerken. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder fortlaufende Verfügbarkeit der bereitgestellten Listen und externen PDF-Verknüpfungen. Die verlinkten Inhalte und offiziellen Technischen Regeln werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bzw. dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gepflegt. Maßgeblich und rechtlich bindend sind ausschließlich die amtlich im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gemachten Originalfassungen.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (Stand: 2026)