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Rechtskonforme Fristenermittlung (TRBS 1111)

Beratung zu Prüffristen & Gefährdungsbeurteilung

Keine starren Pauschalfristen: Wir unterstützen Arbeitgeber und verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK) dabei, Prüfintervalle für elektrische Betriebsmittel anhand der bestehenden Gefährdungsbeurteilung rechtskonform und wirtschaftlich festzulegen.

Fachlicher Hintergrund

Warum die Gefährdungsbeurteilung Ihre Prüffrist bestimmt

Nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, vor der Verwendung von Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Bei elektrischen Betriebsmitteln bestimmt diese Beurteilung maßgeblich, wie oft geprüft werden muss.

Unsere Rolle als Prüfdienstleister

Wir unterstützen Sie fachlich bei der Ermittlung und Anpassung geeigneter Prüfintervalle für Ihre elektrischen Geräte, Anlagen und Maschinen. Auf Basis unserer Messergebnisse, historischer Mangelquoten und der spezifischen Umgebungsbedingungen beraten wir Sie praxisnah zur rechtskonformen Dokumentation.

Welche Faktoren beeinflussen das Prüfintervall?

Umgebungsbedingungen

Staub, Feuchtigkeit, chemische Einflüsse oder mechanische Beanspruchungen (z. B. auf Baustellen oder in Werkstätten) verkürzen das Prüfintervall.

Mängelquote vorheriger Prüfungen

Liegt die Fehlerquote in Ihrem Betrieb nachhaltig unter 2 %, können Fristen nach Rücksprache mit der Elektrofachkraft rechtskonform verlängert werden.

Nutzerkreis & Nutzungshäufigkeit

Geräte im ständigen Wechselgebrauch durch verschiedene Personen erfordern engmaschigere Kontrollen als fest zugewiesene Büro-Arbeitsplätze.

Möchten Sie Ihre Prüffristen optimieren?

Sprechen Sie mit uns. Wir analysieren Ihre bestehenden Prüfprotokolle und beraten Sie zur wirtschaftlichen Festlegung Ihrer DGUV V3 Prüfzyklen.

Beratung zur Prüffristen-Optimierung anfragen ➔