Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln vollumfänglich die Rechtsbeziehungen zwischen AmpGuard – Christian Grömmer, München (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“). Die Geltung dieser Bedingungen erstreckt sich auf sämtliche Leistungen im Bereich der sicherheitstechnischen Prüfung elektrischer Betriebsmittel, der Prüfung von Leitern und Tritten sowie der qualifizierten Regalinspektion und damit verbundener ergänzender Dienstleistungen. Rechtsgrundlagen bilden insbesondere die Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB (Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) sowie das Werk- und Dienstvertragsrecht gemäß §§ 611 ff. und §§ 631 ff. BGB. Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln vollumfänglich die Rechtsbeziehungen zwischen AmpGuard – Christian Grömmer, München (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“). Die Geltung dieser Bedingungen erstreckt sich auf sämtliche Leistungen im Bereich der sicherheitstechnischen Prüfung elektrischer Betriebsmittel, der Prüfung von Leitern und Tritten sowie der qualifizierten Regalinspektion und damit verbundener ergänzender Dienstleistungen. Rechtsgrundlagen bilden insbesondere die Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB (Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) sowie das Werk- und Dienstvertragsrecht gemäß §§ 611 ff. und §§ 631 ff. BGB. Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 1 Geltungsbereich und Exklusivität
- 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle – auch künftigen – Angebote, Verträge und Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Bezugnahme bedarf.
- 2. Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise, auf welche die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich berechnet wird.
- 3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und in schriftlicher Form zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und detaillierter Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Prüfungen an Arbeitsmitteln und technischen Anlagen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften (insb. BetrSichV, DGUV, ArbStättV) sowie den anerkannten Regeln der Technik. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend: elektrische Betriebsmittel, Leitern/Tritte, Regalanlagen, kraftbetätigte Fenster/Türen/Tore, Brandschutzeinrichtungen sowie Erste-Hilfe-Ausstattungen.
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Prüfungen an Arbeitsmitteln und technischen Anlagen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften (insb. BetrSichV, DGUV, ArbStättV) sowie den anerkannten Regeln der Technik. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend: elektrische Betriebsmittel, Leitern/Tritte, Regalanlagen, kraftbetätigte Fenster/Türen/Tore, Brandschutzeinrichtungen sowie Erste-Hilfe-Ausstattungen.
- 1. Der Auftragnehmer führt Prüfungen elektrischer Betriebsmittel gemäß den geltenden Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 3) unter strikter Einhaltung der aktuellen normativen Anforderungen der DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699 (VDE 0702) sowie der technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201/1203) durch.
- 2. Der Leistungsumfang umfasst ferner die Prüfung von Leitern und Tritte gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Information 208-016 sowie die Durchführung von Regalinspektionen durch eine befähigte Person nach DIN EN 15635 und DGUV Information 208-043.
- 3. Die vertraglich geschuldete Leistung stellt eine reine Prüf- und Inspektionsdienstleistung zur Feststellung des Ist-Zustandes zum Zeitpunkt der Durchführung dar („Momentaufnahme“); eine Gewähr für die Aufrechterhaltung des sicheren Zustands oder die Mängelfreiheit über den Prüfzeitpunkt hinaus wird nicht übernommen.
- 4. Instandsetzungen und Reparaturleistungen werden vom Auftragnehmer ausschließlich für elektrische Betriebsmittel erbracht, sofern hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Eine Mängelbehebung oder der Austausch von Bauteilen an Leitern, Tritten und Regalanlagen ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
- 5. Die Dokumentation der Ergebnisse erfolgt durch digitale Prüfprotokolle sowie die Kennzeichnung der mängelfreien Betriebsmittel mittels Prüfplakette, wobei die Bereitstellung der Daten optional über eine gesicherte Kunden-Cloud (Nextcloud) erfolgen kann.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- 1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten eine aktuelle Inventarliste zur Verfügung zu stellen und den ungehinderten Zugang zu sämtlichen Prüfobjekten sowie eine qualifizierte Ansprechperson vor Ort zu gewährleisten.
- 2. Es obliegt dem Auftraggeber, erforderliche Abschaltungen oder Freigaben sicherzustellen und den Auftragnehmer über spezifische Gefährdungen am Einsatzort sowie geltende Betriebs- und Werksschutzregelungen umfassend zu informieren.
- 3. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass Regalanlagen für die Inspektion frei zugänglich und einsehbar sind sowie Leitern in gereinigtem Zustand zur Prüfung bereitstehen.
- 4. Werden im Rahmen der Dienstleistung IT-Systeme, Server oder sensible elektronische Anlagen geprüft, ist der Auftraggeber verpflichtet, vor Beginn der Prüfarbeiten eine vollständige und funktionsfähige Datensicherung (Backup) aller betroffenen Systeme durchzuführen.
- 5. Verstößt der Auftraggeber gegen seine Mitwirkungspflichten, ist der Auftragnehmer berechtigt, dadurch entstehende Wartezeiten, Zusatzfahrten oder sonstigen Mehraufwand gemäß der geltenden Preisanlage gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 4 Vertragsschluss und Durchführungstermine
- 1. Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend und besitzen eine Gültigkeitsdauer von 30 Kalendertagen, sofern im Einzelfall keine abweichende Befristung angegeben wurde.
- 2. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich durch die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers, eine formelle Auftragsbestätigung oder konkludent durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
- 3. Fest bestätigte Leistungstermine sind für beide Parteien verbindlich, wobei der Auftragnehmer bei kurzfristigen Absagen oder verweigertem Zutritt berechtigt ist, Stornogebühren gemäß der Preisanlage zu erheben.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug
- 1. Die Abrechnung erfolgt unter Ausweis der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- 2. Rechnungen sind innerhalb eines Zeitraums von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- 3. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Verzugsschadenspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
§ 6 Abnahme und Gewährleistung der Prüfsorgfalt
- 1. Die vertragliche Leistung gilt mit der Übergabe oder elektronischen Übermittlung der Prüfprotokolle als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Kalendertagen wesentliche Mängel an der Prüfungsdurchführung rügt.
- 2. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die fachgerechte und normkonforme Durchführung des Prüfvorgangs zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Eine Haftung für die technische Funktionsfähigkeit der Prüfobjekte über diesen Zeitpunkt hinaus ist ausgeschlossen.
- 3. Die Gewährleistungsfrist für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistung beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme.
§ 7 Haftung und Haftungsbegrenzung
- 1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- 2. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- 3. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist pro Schadensfall auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers beschränkt.
- 4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Überlastung oder äußere Einwirkungen nach Abschluss der Prüfung entstehen; die gesetzliche Betreiberverantwortung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.
- 5. Für den Verlust von Daten und Programmen sowie für daraus resultierende Betriebsunterbrechungen haftet der Auftragnehmer nicht, sofern der Schaden darauf beruht, dass der Auftraggeber es unterlassen hat, ordnungsgemäße und aktuelle Datensicherungen durchzuführen. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn, der Auftragnehmer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
§ 8 Datenschutz, Vertraulichkeit und Datensicherheit
- 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Auftragserfüllung erlangten Kenntnisse über Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und diese Informationen nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
- 2. Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- 3. Sofern der Auftraggeber digitale Dienste zur Speicherung von Prüfdokumenten nutzt, schließen die Vertragsparteien ergänzend einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 9 Einsatz von Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern
- 1. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich berechtigt, zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen qualifizierte Unterauftragnehmer oder freie Mitarbeiter einzusetzen.
- 2. Der Auftragnehmer steht gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung durch die eingesetzten Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Handeln ein.
§ 10 Höhere Gewalt (Force Majeure)
- 1. Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, wie insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, kriegerische Auseinandersetzungen, behördliche Anordnungen oder unvorhersehbare Betriebsstörungen, berechtigen den Auftragnehmer, die Erbringung der Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
- 2. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt sowie die voraussichtliche Dauer der Verzögerung informieren.
§ 11 Elektronische Kommunikation und E-Rechnungsstellung
- 1. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die geschäftliche Kommunikation, einschließlich der Übermittlung von Prüfberichten und Angeboten, auf elektronischem Weg erfolgen kann, sofern nicht gesetzliche Vorschriften eine andere Form vorschreiben.
- 2. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, Rechnungen auf elektronischem Weg (z. B. als PDF-Dokument oder in strukturierten Formaten wie XRechnung/ZUGFeRD) zu erhalten.
§ 12 Gerichtsstand, Rechtswahl und Schlussbestimmungen
- 1. Auf das gesamte Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
- 2. Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt München als ausschließlicher Gerichtsstand.
- 3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel).
- 4. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Preisanlage (Bestandteil der AGB)
Alle genannten Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
| Leistungsart | Abrechnungssatz / Kondition |
|---|---|
| Arbeits- & Wartezeiten | 79,00 € netto je Techniker / Stunde (Abrechnung erfolgt im fairen 15-Minuten-Takt) |
| Anfahrtskosten | 0,55 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg) zuzüglich der Fahrzeit zum geltenden Stundensatz |
| Stornierung ≥ 7 Kalendertage vorher | Kostenfrei |
| Stornierung 48–24 Std. vorher | 25 % der vereinbarten Vergütung |
| Stornierung < 24 Std. vorher | 50 % der vereinbarten Vergütung |
| No-Show / Verweigerter Zutritt vor Ort | 75 % der vereinbarten Vergütung |